Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Unsere Lösungsvorschläge und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Lieferpflicht

  1. Aus Gründen der Hersteller- und Provider-Unabhängigkeit beauftragt der Verband zertifizierte Kooperationspartner, die den in Auftrag gegebenen Lösungsvorschlag umsetzen.
  2. Für den Lieferumfang ist der unterschriebene Lösungsvorschlag maßgebend.
  3. Der Vertrag kommt mit Ihrer schriftlichen Bestätigung zustande. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Lieferumfang nicht beeinträchtigen.
  4. Der Besteller hat alle nötigen Genehmigungen einzuholen, die mit seinem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.
  5. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt nicht zur Verweigerung der Erfüllung der Zahlungsbedingungen.

 

3. Haftung

  1. Nach Erfüllung der Zahlungsbedingungen und unter der Voraussetzung, dass vom Besteller keine Veränderungen an der Anlage vorgenommen wurden, haftet der Kooperationspartner fur Mängel und fehlende zugesicherte Eigenschaften entsprechend den nachfolgenden Bedingungen. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. In den Fällen, in denen der Kooperationspartner Versicherungsschutz genießt und die Versicherung für den Schaden aufkommt, entfällt der Haftungsausschluss.
  2. Für eine verspätete Inbetriebnahme infolge Verzögerungen bei den Behörden z.b oder Providern ist der Verband nicht verantwortlich.
  3. Innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme werden alle Teile von dem Kooperationspartner kostenlos ausgewechselt und repariert, sofern es sich um fehlerhafte Bauteile oder mangelnde Ausführung handelt. Festgestellte Mängel sind dem Kooperationspartner umgehend schriftlich zu melden. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kooperationspartners über.
  4. Die Haftung des Verbands erlischt, wenn während der vereinbarten Garantie die Anlage von Dritten gewartet wird oder Dritte Reparaturarbeiten an der Anlage ausgeführt haben.
  5. Für die erfolgreiche Nachbesserung sowie für die Lieferung von Austauschteilen ist dem Kooperationspartner eine angemessene Zeit einzuräumen. Bei Verweigerung ist der Kooperationspartner von der Haftung befreit.
  6. Für Bauteile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit einem normalen Verschleiß unterliegen, wird eine Haftung nicht übernommen. Dieses trifft auch für Schäden oder Störungen zu, die durch unsachgemäße Behandlung oder bauseitigen Mängeln auftreten. Des weiteren entfällt eine Haftung bei Eintritt von höherer Gewalt sowie Überspannungs- und Blitzschäden.
  7. Nacherfüllungen und Ersatzlieferungen erfolgen stets nur auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
  8. Service: Kostenlose Rückabwicklung mit Ihrem Telefonanlagenvorlieferanten! Hier übernimmt der Kooperationspartner nur die Kosten, die durch die Abholung durch den Vorlieferant entstehen. Darüber hinaus alle Arbeiten und Kosten wie Telefonate, Abbau der Altanlage, Rücksendung oder Lieferung der alten, bisherigen gemieteten oder geleasten Telefonanlagen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten frei Montageort einschließlich Verpackung, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Bei gesetzlichen oder tariflichen Änderungen nach Angebotsabgabe behalten wir uns eine Preisrevision vor.
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kooperationspartners.

 

5. Recht des Bestellers auf Rücktritt

  1. Wird dem Kooperationspartner die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich, ohne Verschulden des Kooperationspartners, kann der Besteller nicht vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Bestellers auf Vertragsrücktritt oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Kündigt der Besteller den Vertrag ohne Verschulden des Kooperationspartners, so ist dieser berechtigt, ohne Nachweis Stornierungskosten in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme in Rechnung zu stellen, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden.

 

6. Verbindlichkeit unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferbedingungen bleiben auch Vertragsbestandteil, wenn über einzelne Punkte besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie haben gegenüber den allgemeinen Bedingungen des Bestellers Vorrang. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Bad Hornburg v.d.H.